Donnerstag, 27. Oktober 2016

Offtopic: Steffen Heintsch - Der Abmahnreichsbürgerpräsident

"Nicht nur Höcke, Petry, Erdogan
Auch Steffen Heintsch erliegt dem Persönlichkeitsverletzungswahn"

 Updated-Version
 Herr Steffen Heintsch aus Wurzbach/Thüringen, bekannt uA für seinen erfolglosen Versuch seine "Plattform zu Filesharing Abmahnungen, Mahnbescheiden und Klageverfahren!" mit AfD-Wahlwerbung zu "bereichern",veröffentlichte heute folgenden Screenshot nebst einer privat-Analyse:


Wir werden nun auf diesem blog den tatsächlichen juristischen Gehalt in der Angelegenheit erörtern.

 Vorab: Ganz interessant ist sicher, dass in der Vergangenheit Herr Steffen Heintsch augenscheinlich nichts gegen die pauschale Bezeichnung als "Reichsbürger" im Rahmen einer höchst wahrscheinlich (ebenso) als Satire einzustufenden Betrachtung einer seiner Aktionen einzuwenden hatte. (01.01.2016
"Einer seiner Aktionen" - ist auch ein bedeutendes Merkmal. Wer sich (seit Jahren) selbst mit Drudenfuß + Sütterlin porträtiert.... muss im Meinungskampf dulden, wenn sich andere Personen mit einer solchen Selbstdarstellung beschäftigen.

Sehen wir jedoch heute davon ab, den satirischen und im Meinungskampf als Antwort daher [1] sowieso erlaubten Beitrag (Screenshot) als solche anzusehen. Wenden wir uns der Frage "Schmähkritik" zu.
[1] Herr Steffen Heintsch durchläuft derzeit scheinbar eine Phase voller brutaler Gewaltphantasien. Personen bekommen "aufs Maul", "satirische" Graphiken zeigen blutüberströmte Personen.

Zunächst aber herzlichen Dank an Richter Stojek am Landgericht Mannheim, der im Verfahren 3 O 84/15 in der mündlichen Verhandlung vom 20.08.2015 sehr deutlich gemacht, worin beim Thema "Reichsbürger" der Unterschied zwischen erlaubter Meinungsäußerung und nicht erlaubten
Tatsachenbehauptungen ("XN macht gemeinsame Sache mit den Reichsbürgern") liegt.
Schade - ein Vergleich. [1]-ist natürlich Satire.

Zur Sache: Steffen Heintsch wendet sich gegen die Bezeichnung als "Abmahnreichsbürgerpräsident".
Er "empfindet" dies als "beleidigende Persönlichkeitsverletzung" und erkennt darin eine "Schmähkritik". Letztes ist bereits ausgeschlossen. Um eine "Schmähkritik" handelt es sich im Wesentlichen dann, wenn die Schmähung der anderen Seite im Vordergrund steht und keine Merkmale einer sachlichen Auseinandersetzung gegeben sind. Link 1 - Link 2. Herr Steffen Heintsch vergißt dabei vor allem, dass sich der Autor ausgiebig seinen wirren Pamphleten über "Rechtliches" und seiner Weltanschauung durchaus sachlich widmet (so wie dies eben bei wirren Gedankengängen möglich ist.). Dabei sind wohl die neuesten Entwicklungen am Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit vollständig an Steffen Heintsch vorbei gegangen. [vgl. "Verfassungsrichter als 'Superrevisionsinstanz' im Meinungskampf"]

Andererseits handelt es sich bei dem Begriff "Abmahnreichsbürgerpräsident" nicht um eine "beleidigende Persönlichkeitsverletzung".

1. Die Bezeichnung "Abmahnreichsbürgerpräsident" zielt nicht (wie Steffen Heintsch meint) auf die sonstigen Angewohnheiten von Reichsbürgern ab. Bei den Reichsbürgern finden sich zB auch Antisemiten, aber nicht alle Reichsbürger sind Antisemiten = sehr heterogen. Daher kann die Bezeichnung "Reichsbürger" auch gar nicht beinhalten, man meine der "Reichsbürger"sei zB "Antisemit". 

2. Im Verfassungsbericht 2014 findet sich hingegen das "Grundlegende Merkmal der Reichsbürger". (Selbst nachlesen)
2.1 Der ideologische Vordenker der sog. "Rebellen" (später Loggileak) Ralf Steinmetz adaptierte dieses grundlegende Merkmal und schuf unter Einbau von Material eines gewissen Herrn Steffen Heintsch die als "Abmahnwahnerhalter-Theorie" bekannt gewordene "Abmahnreichsbürger"-Ideologie:
Das Gebiet der "Nichtjuristenforen gegen den Abmahnwahn" wäre durch bestimmte monetär beteiligte Personen/Nichtjuristen ("BRD GmbH") besetzt und durch fremde Mächte/Rechtsanwälte (Alliierte) gesteuert. Das Ziel der "Fremdmächte" sei es den Abmahnwahn am Leben zu halten und sein Ende zu verhindern. Daher hätten die kontrollierenden Personen (Shual) und deren Glieder (Portalsbetreiber, Moderatoren) keinerlei Legitimation und auch keine Existenzberechtigung. Es bildete sich die erwähnte Gruppe "Abmahnreichsbürger", die das Ziel hatten die unrechtmäßigen Besatzer zu vertreiben. Die Gruppe der "Abmahnreichsbürger" sah sich als kommissarische Vetretung der Nichtjuristen/Abgemahnten. (IÜ weiterhin alles nachlesbar bei denen und online.)
2.2 Mit dem Absterben der Aktivitäten der "Abmahnreichsbürger" nahm sich Herr Steffen Heintsch im Jahr 2013 der Angelegenheit an. Am 13.03.2013 veröffentlichte er zunächst sein "Fanal" "AW3P warnt vor “Shual”, den selbst ernannten (Teufels-)”Advokat”" (online). In diesem verarbeitet er die Grundmerkmale der "Abmahnwahnerhalter-Theorie" erstmals (seine Plattform strotzt seitdem von "Beiträgen"), behält den Wesenskern bei, wandelt sie für seine Zwecke um (Personenbezug) und übernimmt präsidial die kommissarische Geschäftsführung (incl. Rechtsanwaltskammer, ... was denken denn Sie warum Steffen Heintsch den "normalen" Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs zum "Fachanwalt" ernannt hat und sich weigerte den Titel zu entfernen? Sie denken richtig!)
 2.2.1 Das besondere AlltagsBeispiel wurde ja schon unten zitiert. In dem von Steffen Heintsch geschaffenen "Abmahnreichsbürgerstaat 2.0" gelten andere Gesetze als bei uns. Die durch den Präsidenten verfügte Rechtsprechung ist von der Unsrigen in wesentlichen Bereichen abgespalten.
"Wenn ich diene Freundin wäre, würde ich dem Abmahner selbst mitteilen, das Du der Täter warst und dir meine Freundschaft kündigen.

Du verletzt bewusst Gesetze und willst dich jetzt um die Strafe drücken, dagegen notfalls gerichtlich vorgehen und einen Beratungshilfeschein in Anspruch nehmen. Lächerlich. Deine Freundin hat schon den Kopf für dich hingehalten und eine mod. UE abgeschickt, weil Du zu feige warst. Dann bezahle jetzt, höre mit P2P auf, vor allem höre auf hier herumzujammern.
"

QED

 Hinweis: Da Herr Steffen Heintsch aus Wurzbach/Thüringen seit dem 14.01.2016 als zahlungsunfähiger Domaininhaber (finde den Fehler!) einzustufen ist (8 IK 575/15, AG Gera) muss der Weg einer eventuellen Beschäftigung mit seinen im Dezember angekündigten "Memoiren" über diese Webseite/andere erfolgen.

1 Kommentar:

  1. Schon zynisch,wenn einer,der selbst wegen seiner Rechthaberei bis in die Privatinsolvenz gegangen ist, anderen Leuten auch noch Vorhaltungen macht,weil diese sich für die billigere Methode entschieden haben und auf einen Vergleich eingegangen sind. Es geht offenbar nicht in das Hirn eines Herrn Heintsch rein,daß es Leute gibt, die sich NICHT die komplette finanzielle Zukunft ruinieren wollen,nur um unbedingt recht kriegen zu wollen,sondern die sich eher mit einem "Ende mit Schrecken" zufriedengeben.

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