Mittwoch, 7. Oktober 2015

"Spendenaktion gegen den Abmahnwahn" - Der etwas andere Bericht


Bevor die "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn" Mitte November 2015 einen umfangreichen offiziellen Update veröffentlichen wird, soll heute all den Fällen der letzten fast 6 Jahre gedacht werden, die es nicht zu einer "offiziellen Veröffentlichung" gebracht haben. Denn eine dreistellige Anzahl von Verfahren und Abmahnsituationen erhielt zwar eine "Rückendeckung", jedoch waren keine Auszahlungen von Nöten, oder angemessen. Hierbei sei jedem nochmals der im Januar 2011 veröffentlichte Text "Unterstützungsleistungen der Spendenaktion" zur Lektüre empfohlen.

Stellvertretend für unzählige Fälle sei heute der Fall "Mädels-WG" beschrieben.

Der "Sachverhalt": In einer studentischen "Mädels-WG" (mit weiteren Nutzern=Freunden) werden offensichtlich rechtsverletzende Aktivitäten durch verschiedene Personen begangen. Die Vermieterin und Anschlussinhaberin "partizipiert" am Angebot, bis dereinst im Jahr 2010 eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf-Frommer hereinschneit. Die WG ist mitlerweile aufgelöst - es kommt zu schweren Vorhaltungen der Anschlussinhaberin gegenüber einer bestimmten Ex-Mieterin. In der Hand hat sie außer der eigenen "illegalen Werksammlung" nichts.....

Der Lebensgefährte der Ex-Mieterin trifft jedoch bei seiner Recherche zu dem Thema auf das Netzwelt.de-Forum und bittet dort mich selbst um Hilfe. Hierauf nehme ich vermittelnd per email Kontakt zu der Vermieterin auf und erläutere Ihr in der gefühlt längsten email meines Lebens die Rechtslage und weise Sie auf die gerade auch in der "Vermieter-Konstellation" geltende (zunächst) "modUE + Nicht Zahlen" hin. Für weitere Gespräche erkläre ich mich bereit.

Aber ach - die Vermieterin und Abgemahnte ergoogelt sich Informationen eines Anti-Verbraucherschutzforums namens AW3P und dort insbesondere einen Text vom 16.07.2010. Wie dort gewünscht agiert sie erschreckt. Sie gibt eine "modUE" ab und handelt einen vorschnellen Vergleich mit der Kanzlei Waldorf-Frommer aus.

In diesem Text wird sie jedoch auch noch anderweitig fündig:
"AW3P: Wenn eine schriftliche Nutzungserklärung zw. Vermieter und Mieter vorliegt, kann der Vermieter in diesem fiktiven Fall (sein eigener Internetanschluss) die Kosten der Abmahnung vom wahren Verletzer (falls der bekannt ist) geltend machen?
Dr. X: Der Störer haftet auf Unterlassung, er muss auch neben dem wirklichen Rechtsverletzer eine Unterlassungserklärung abgeben. Er kann jedoch von dem wirklichen Verletzer (Mieter), Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz würde sogar die eigenen Anwaltskosten mit umfassen."
Gesagt - Getan! Bei der ehemaligen Mitbewohnerin meldet sich nun plötzlich ein gewisser Rechtsanwalt Dr. X, der in einem Schreiben zur Zahlung des Vergleichsbetrages und natürlich der Kosten für seine Beauftragung auffordert.

Ich melde mich persönlich bei diesem Rechtsanwalt. Ich muss ihn auf das Fehlverhalten der Abgemahnten hinweisen und ihm klar sagen, dass er etwaige Ansprüche nicht vor Gericht durchsetzen können wird.  Der Rechtsanwalt Dr. X. regiert mit einer "sportlichen" mail. Er gibt sich absolut siegesgewiss (und ergießt sich in Standesdünkelsprech). Es scheinen nur noch Tage bis zur eingehenden Klage zu sein.

Die "Spendenaktionen gegen den Abmahnwahn" tritt auf den Plan. Der Fall wird erneut besprochen und die ehemalige Mitbewohnerin konnte eine freie Entscheidung treffen. Sie zahlt nicht.

Es vergehen 2,5 Monate vergehen. Statt einer Klage - trifft ein Mahnbescheid über den Betrag 874,58€ ein. Der angeblichen Schuldnerin war anzuraten gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Dies war der letzte Akt. Es kam zu keinen weiteren Schreiben, geschweige denn einer Klage. Die Angelegenheit ist zwischenzeitlich verjährt.

Leider bleibt nun das durch das Anti-Verbraucherschutzforum AW3P falsch beratene und mit falschen Vesprechen geköderte Opfer auf der genannten Summe sitzen. Sie hätte jedoch auch einfach dem richtigen Ratschlag folgen können. Dann lägen Ihre Belastungen bei 0,00€.

Und für die "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn" war es natürlich sehr wichtig maßgeblich dazu beigetragen zu haben, dass die angebliche "Täterin" sich hat nicht dazu bequatschen lassen in diesem perfiden Geldverlagerungsspiel mitzuspielen. Eigentlich sind Veröffentlichungen zu solchen Fällen nicht vorgesehen - es gibt sie aber - in dreistelliger Anzahl. Sie sind alle durch die Organisation archiviert und könnten bilanziert werden.

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