Freitag, 29. August 2014

Die "ouf"-Troll-Theorie


Update vom 22.10.2014

Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2014 - I ZB 71/13 wurde der Theorie des anonym unter den "Namen" ouf - cmp - delta - xor usw.... im Internet auftretenden Spammers, der die Ansicht vertritt, im Filesharing-Bereich müßte die Gebührenrechung für eine Abmahnung nach dem Prinzip der "gleichen Angelegenheit" abgerechnet werden, jegliche Grundlage entzogen.

Eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung lohnt nicht, auch wenn das Gespammte munter weiter gehen wird, da es letztlich um den Lebensinhalt des Spammers handelt.

Abgemahnte können natürlich gerne weiter daran glauben, dass dieser Spammer den Schlüssel zum Ende des Abmahnwahns gefunden hat - wenn es ernst wird - werden Sie dann eines besseren belehrt.

Dienstag, 19. August 2014

AG Hamburg, Urteil vom 08.08.2014 – 36a C 327/13


Ein gestern erschienener Bericht von Dr. Martin Bahr hat in der "Szene" für allgemeines Rätselraten und Kopfschütteln gesorgt. Hier die Aufklärung....

RA Christian Solmecke spricht in seinem Bericht von einer "Ermittlungspanne."
"Die Ermittlung der geloggten IP-Adresse erfolgte nach der Weltzeit, der sogenannten Universal Time Coordinated (UTC)."

Diese Interpretation ist falsch. Dr. Bahr berichtet über den prozessualen Ablauf:
"Zwar habe die Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis vorgetragen, dass auch die Ermittlung nach lokaler deutscher Ortszeit erfolge und dafür Beweis angeboten. Dies sei jedoch unerheblich, so das Gericht, da die Klägerin in Hunderten anderen Verfahren vorgetragen habe, die Ermittlungen sei nach UTC-Standard erfolgt. Auf Nachfrage habe die Klägerin für diese Diskrepanz keinerlei Begründung geboten. Daher sei dem Beweisangebot nicht nachzugehen."

Richter Dr. H. bezieht sich auf den Vortrag:
Hierfür hatte die Klägerin keine Begründung.

Nun, wie hier ersichtlich wird durch die "verwendete Uhr" keinerlei Zeitzone dargestelt.

Auch besitzt, anders als oben behauptet die "verwendete Uhr" (Das Programm DeskClock) nicht die Fähigkeit die Zeit mit einem Zeitserver der ptb zu synchronisieren.

Die Synchronisation soll auf "Nachfrage" - wie aus einem der anderen hunderten Verfahren bekannt - dann doch über die Synchronisationsfunktion des Betriebssystems Windows XP im Bereich "Systemzeit" erfolgen. (Sollte ja jeder kennen.) Hier ist auch die Zeitzone und die Frequenz der Zeitsynchronisation nebst dem auszuwählenden Zeit-Server einzustellen. Problematisch ist hierbei, dass wiederum auf "Nachfrage" nur erläutert  wurde, dass die Normaleinstellung bezüglich des Synchronisations-Intervalls eingestellt wurde. Jedoch erfordert ein 30-Minütiger Intervall Veränderungen von Registrierungseinträgen. Wie das geht - kann jeder nachgoogeln.

Die "verwendete Uhr" synchronisiert die Uhr-Zeit mit der Systemuhr. Im Bereich Systemuhr ist also auch die Zeitzone zu finden, die sehr einfach einzustellen ist.

Die Klägerin konnte für diesen technisch einfachen Vorgang keine Erklärung finden? Dann hat sie zurecht verloren. Glückstag für den obsiegenden Rechtsanwalt.

Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil auch vor dem Landgericht Bestand hat.
Denn
a) nur weil ich den Vorgang erklären kann, heißt das nicht dass derjenige, der den Vorgang im erstinstanzlichen Verfahren nicht erklären konnte ihn nun "besser" erklären kann.
b) tatsächlich der übliche Vortrag grammatikalisch falsch ist: Statt (...) muss ein ,...., her. Ansonsten versteht das noch ein Richter falsch.
c) ein neues Vorbringen eher einem "verspäteten" Vorbringen zuzuschlagen ist. Diese sist bekanntlich nicht vom Berufungsgericht zu würdigen.




Freitag, 15. August 2014

LG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2014 - 12 O 294/12 - Uploads






 

Offtopic - Besucher via Steffen Heintsch

Update von 24.08.2014 - Beitragsanalyse 

Eine neuere wissenschaftliche Studie belegt, dass die Beiträge von Steffen Heintsch stark abhängig von der Aktivierung seiner psychischen Schädigung sind.  

Durch den BlaBlaMeter gejagt sind die zwar meist falschen Anworten des Herrn Heintsch nur mit sehr wenig Bullshit-Deutsch behaftet. Er liegt hier in der Range 0,1 - 0,2.

Hingegen sind die Texte zu "Shual" und "Princess" massiv mit Bullshit angereichert. Bei "Shual" geht es noch so - jedoch beim "Princess"-Text ist der Bullshit überwiegend!




Update vom 18.08.2014 - Wem gehört Abmahnwahn-Dreipage.de?

Die jüngsten Auftritte des Herrn Steffen Heintsch belegen eindeutig, dass er nicht mehr Herr seines "Reichs" ist. Auffällig waren schon seit Wochen unsinnige Ratschläge an Abgemahnten Forderungen unverzüglich und ohne Grund zu bezahlen, Anwälte zu angeblich ungeklärten rechtlichen Fragen einzuschalten. Nun versucht er krampfhaft mit idiotischen und unwahren Tatsachenbehauptungen seinen letzten (wie er denkt) Konkurrenten wegzubeissen.

Was ist da nur geschehen?

"Das Steffen Heintsch angeblich “nichts zahlen” und “notfalls in Gefängnis gehen” will, hört sich herzzerreissend an, ist aber nichts anderes als der emotionale Überschwang dessen, der sich zu unrecht verfolgt fühlt. Und dies Gefühl mag sogar nicht einmal trügen. Man wird es am Ende wissen." (Quelle)

Wie erinnern uns gerne an die "herzzerreisende" Geschichte des letzten Jahres, als Herr Heintsch bereits Bilder von sich in Gefangenenkleidung werbewirksam postete. Heute wissen wir, dass Herr Heintsch nicht wie angekündigt vor den BGH/EUGH/ECHR ziehen wird. Er hat statt dessen bereits vor dem Kammergericht den Schwanz eingezogen.

Also warteten wir darauf, ob sich wenigstens seine Knast-Erklärung realisiert. Doch auch hier werden wir enttäuscht und gleich erneut verarscht: 




Herr Heintsch möchte in die Privatinsolvenz? Nur mal angenommen, der Herr hätte keine weiteren Schulden, müßte er hier mit Hilfe einer Schuldnerberatung zuerst die Gläubiger auffordern für einen Schuldenbereinigungsplan die Forderungen zu aktualisieren. Hernach wird mit den Gläubigern Land Berlin - Wachs - Schulenberg & Schenk eine außergerichtliche Einigung versucht. Der folgende Schuldenbereinigungsplan umfasst selbstredend auch die Domain "abmahnwahn-dreipage.de", sofern diese Domain überhaupt noch Herrn Heintsch gehört. Der Plan wäre gescheitert, wenn ein Gläubiger wie Schulenberg & Schenk die Vollstreckung vorantreibt.

Da war doch was!
"27.04.2012: Pfändungsbeschluss über Pfändung der Domain AW3P
Höhe: 943,22 EUR
Reaktion: Bezahlung durch RA Dr. Alexander Wachs; Ratenzahlungsvereinsbahrung mit RA Dr. Alexander Wachs (monatliche Kleinstrate 30,00 EUR)
" (Quelle)

Wir reden nun mit Reisekosten über die schöne Summe von ca. 5.000,00€, die Herr Heintsch an Verfahrenskosten aufzubringen hat. Mit dem Gericht kann er sich auf Ratenzahlung einigen. Mit seinem REchtsanwalt auch. Verbliebe also Schulenberg & Schenks von mir aus 1.800,00€. Deswegen in die "Privatinsolvenz"? Hilft da der Doktor nicht mehr, obwohl die obige Altlast fast schon abbezahlt ist? Die nächste Märchenstunde.

Hier fehlt es an Transparenz - die schlüssigste und einfachste Lösung ist, dass erneut der Werbepartner aushilft. Herr Heintsch traut sich einfach nicht zu bekennen, dass er (auch schon aus anderen Verfahren) bei seinem Werbepartner in der Kreide steht. Die wirtschaftliche Abhängigkeit des Herrn Heintsch ist offensichtlichst!

Natürlich muss man zuallererst feststellen, dass es im Grundsatz nicht illegal oder rechtswidrig ist. Aber warum wird es einmal nicht transparent dargestellt und ständig von "lieber in den Knast" und "Privatinsolvenz" gefaselt? Hat Herr Heintsch etwa Angst, dass hinter der Fassade der ehrenamtlichen Tätigkeit (wenn diese einmal bröckelt) dann nur eines übrigbleibt, das er sich wirtschaftlich und ideologisch von einer Rechtsanwaltskanzlei abhängig gemacht hat, die er auch fleißig als Gegenleistung bewirbt?

Welche Vereinbarungen hier existieren - wissen wir nicht. Es ist nur klar, dass die Aussendarstellung des Herrn Heintsch als "ehrenamtliche und kostenlose" Person bei näherer Betrachtung selbstverlogen ist. Er sitzt nicht im Knast - sondern bleibt wirtschaftlich abhängig und agiert als Lobby seines Werbepartners.

Update vom 17.08.2014

- Zwischenzeitlich wurde die Titelanmaßung in Verbindung mit unzulässiger Werbung und die damit verbundene Täuschung von rechtssuchenden Verbrauchern der zuständigen Rechtsanwaltskammer gemeldet.

- Herr Steffen Heintsch hat seither seinen "Beitrag" desöfteren verändert. Wie perfide Herr Heintsch agiert, zeigt sich hier: "Es wird seitens des Forums IGDAW suggeriert, das ohne Zutun des Forums IGGDAW der BGH-Entscheid “BearShare” -nie- zu Stande gekommen wäre. Was sicherlich neben einer Lüge eine unwahre Tatsachenbehauptung des Forums IGGDAW darstellt"
Das BGH-Verfahren "BearShare" wurde zwischen dem Dezember 2010 und dem Urteil massiv von der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn unterstützt. Ohne den Betrag  iHv  2.725,91€ hätte der Beklagte das Verfahren finanziell nicht stemmen können. Ohne diese Unterstützung wäre das Verfahren nie zu Stande gekommen. Herr Heintsch lügt damit nicht nur sich selbst an, sondern sabotiert vorsätzlich und bewußt die Bestrebungen anderer. Er sollte sich schnellstens in psychologische Betreuung begeben. 


Liebe Gäste!

Seit heute verlinkt Herr Steffen Heintsch aus Wurzbach/Thüringen auf meine Webseite. Sie können sich nun gerne über meine Arbeit und unsere gemeinschaftlich erreichten Erfolge informieren!
Ich verweise Sie ausdrücklich auf die Beteiligung am Verfahren vor dem BGH - "BearShare".
Sollten Sie (ernsthafte) Fragen haben - nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion.

Hintergrund 

In der Beilage, die Herr Steffen Heintsch verfasst hat, wimmelt es leider von längst entlarvten Lügen des Herrn. Seit Jahren stellt dieser Stalker, den ich grundsätzlich ignoriere unwahre Tatsachenbehauptungen über mich und andere ins Internet.

Warum?

Beispiel: Am 14.07.2014 stellte der bekannte Strafrechtler und Medienrechtsexperte Udo Vetter für die ARAG-Rechtschutzversicherung einen Text zu meinem Spezialthema her. Hier der Link.
In diesem Text empfiehlt der Experte eine Unterlassungserklärung, die identisch der Mustererklärung auf der Seite der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" ist. Ich habe an dieser Erklärung mitgearbeitet. Es freut mich daher sehr, dass der Experte diese Erklärung übernommen hat.

Herr Steffen Heintsch jedoch bietet seit langem eine fehlerbehaftete Mustererklärung an, die die Zusicherungen nicht einmal auf das Internet beschränkt und die damit viel zu weit gefasst ist. Unterzeichnen Sie ein solches Produkt zu einem Lied - dürfen Sie es noch nicht einmal mehr in der Öffentlichkeit singen.

Herr Steffen Heintsch ist zudem neidzerfressen.
- Er haßt es, dass der Experte Udo Vetter nicht seine eigene Erklärung übernommen hat.
- Er haßt es noch mehr, dass Udo Vetter eine identische Erklärung wie die "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" anbietet.  
- Er haßt es am allermeisten, dass ich an der Erklärung mitgewirkt habe.

Und daher hetzt Herr Steffen Heintsch mit plumpen propagandistischen Mitteln seit Ende Juli 2014 latent gegen Udo Vetter, mich, die "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn".

Fazit

Sollten Sie den Schmuh, den der psychopathische Bauernfänger*** Steffen Heintsch verfaßt hat glauben - dann werden Sie bitte damit selig. Dem normalen Rest der Bevölkerung nochmals ein herzliches Willkommen!

***
Ja - Schaunsies ruhig an. Steffen Heintsch bewirbt so seinen "Haus- und Hofanwalt", dem er möglichst viele Mandanten vermittelt. Dabei ist - wie jeder nachprüfen kann, dieser Anwalt kein "Fachanwalt". Es gibt iÜ einen solchen Titel nicht.