Freitag, 29. August 2014

Die "ouf"-Troll-Theorie


Update vom 22.10.2014

Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2014 - I ZB 71/13 wurde der Theorie des anonym unter den "Namen" ouf - cmp - delta - xor usw.... im Internet auftretenden Spammers, der die Ansicht vertritt, im Filesharing-Bereich müßte die Gebührenrechung für eine Abmahnung nach dem Prinzip der "gleichen Angelegenheit" abgerechnet werden, jegliche Grundlage entzogen.

Eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung lohnt nicht, auch wenn das Gespammte munter weiter gehen wird, da es letztlich um den Lebensinhalt des Spammers handelt.

Abgemahnte können natürlich gerne weiter daran glauben, dass dieser Spammer den Schlüssel zum Ende des Abmahnwahns gefunden hat - wenn es ernst wird - werden Sie dann eines besseren belehrt.

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