Montag, 10. Dezember 2012

AG München - Dezemberupdate


Aktuelle Vergleichswerte

Unabhängig von Fallkonstellationen sind seit einiger Zeit deutlich sinkende Preise in Verfahren am Amtsgericht München zu verzeichnen.Natürlich gilt das Folgende für einen qualifizierten Vortrag der Beklagtenseite und für Fälle, in denen kein Täter ersichtlich ist. Hier mal eine Übersicht. Es handelt sich um Vergleichsvorschläge des Gerichts. Angaben nach RVG - ohne sonstige Kosten.

In den Beispielen II - IV wären "Täterurteile" mit 1.630,18€ zu werten. Handelt man einen vergleichbaren Wert mit Waldorf selbst ohne Anwalt aus (700,00€ + Waldorf-Kosten) sind es 1.072,50€.

Beispiel I 

Der Billigausreisser schlechhin - "Fehlende Passivlegitimation des Beklagten" (Der Falsche wurde abgemahnt) - Vergleich abgelehnt

Vergleichsvorschlag: Klägerin zieht Klage (806,00€ Gegenstandswert) zurück - Jeder trägt seine Kosten = 294,53€ trägt der Beklagte

Beispiel II

Alleinstehender- Vergleich abgelehnt

Vergleichsvorschlag: Beklagter zahlt 700,00€ aus 956,00€ Gegenstandswert - Kostenteilung 1/4 Klägerin - 3/4 Beklagter = 1.262,74€ trägt der Beklagte

Beispiel III

Familie - Vergleich abgelehnt (PKH bewilligt)

Vergleichsvorschlag: Beklagter zahlt 600,00€ aus 956,00€ Gegenstandswert - Beklagter trägt Kosten mit Ausnahme der Vergleichsgebühr (Aufhebung) = 1.265,33€ trägt der Beklagte

Beispiel IV 

Familie - Vorgehen offen

Vergleichsvorschlag: Beklagte zahlt 650,00€ aus 956,00€ Gegenstandswert - Beklagte trägt Kosten mit Ausnahme der Vergleichsgebühr (Aufhebung) = 1.305,33€ trägt die Beklagte



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