Donnerstag, 23. August 2012

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2012, Az.: 6 U 208/10


1. Da das Urteil nur geringfügige Änderungen zu der Entscheidung des 6.ten Senats vom 22.07.2011 aufweist, werden heute nur die Veränderungen vorgelegt. Hier findet sich der Volltext des Urteils vom 22.07.2011.

2. Wie erkennbar hat der 6.te  Senat im Urteil vom 22.07.2011 die Revision nicht zugelassen. DEr Beklagte führte nach einer erfolglosen Beschwerde vor dem OLG Köln eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 1 BvR 2365/11). Nun hat letztlich das OLG Köln sein Urteil dahin gehend abgeändert. Inhaltlich äußert sich jedoch das OLG Köln zum Beschluss des Bundesverssungsgerichts nicht.





3. Über den Fortgang des Verfahrens wird berichtet.

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