Freitag, 3. Februar 2012

Systematische Abmahntätigkeit IV

Vorwort

Heute beschäftigt sich der Autor mit der Debcon-Situation. Tausende Abgemahnte der Kanzlei U+C erhielten seit Ende Januar 2012 Zahlungsaufforderungen dieser Inkassofirma, nachdem die Kanzlei U+C eine Versteigerung von Forderungen plakatiert hatte. Die folgenden Daten sind jedoch "spekulativ". Es ist unmöglich genaue Vorhersagen zu treffen, da U+C Mehrfachabmahnugen von bis zu 20 Stück verschickt, und insofern die nun durch das Inkasso vorgebrachten Summen stark mit den real einklagbaren Werten differieren. Hinzu kommt, dass die Gesamtgröße des Pakets nicht klar ist und wir es mit vier unterschiedlichen Ermittlungsfirmen zu tun haben, die auch unterschiedliche Ermittlungskosten gegen über den Rechteinhabern gelten machen.

Das Gesamtpaket

Zu beachten ist hierbei, dass selbst eine eigene Inkasso-Abteilung Schwierigkeiten haben wird das Gesamtpaket auf einmal abzuwickeln. Es wird also mutmaßlich ein Stufensystem bestimmte Tranchen abwickeln. Die Nichtzahlerquote dürfte bei U+C verhältnissmäßig hoch anzusetzen sein, auch bedingt durch die hohe Anzahl am Mehrfachabgemahnten.

Auszugehen ist von absoluten Zahlen (Quelle princess15114) für
2009 - 23 300 (Regelporno-)Abmhanungen = 16 890 Nichtzahler
2010 - 55 700 (Regelporno-)Abmahnungen = 40 380 Nichtzahler
Gesamt Nichtzahler 57 270
Die amerikanischen Pornohersteller (Digiprotect), die keine Verfolgungen vornehmen sind berücksichtigt.

Nun setzten wir den Nominalwert einer Pornoabmahnung unter Berücksichtigung eines Faktors 3 für Mehrfachabmahnungen im Durchschnitt 3 in der Anzahl an und kommen zum Ergebniss
- Einfach-Abgemahnte Nichtzahler 34 362 x 851,80€/Stück = 29.269.551,60€
- Dreifach-Abgemahnte Nichtzahler 22 908 x 1.605,40€/Stück = 36.776.503,32€
Schadensersatzanteil und Ermittlungs/Auskunftskosten sind beinhaltet.

Gesamtpaketwert = 66.046.054,80€

Die Kosten der Rechtsverfolgung

Zu nennen wären die Ermittlungsfirmen
Copyrigth Solution
Digirigths Solution
Digitracing
BHIP.
Es liegen hier aus Verfahren Rechnungen von bis zu 80,00€ netto pro verwertbarer IP-Adresse vor. Wir nehmen im Mittel 50,00€, so dass ein Wert in Höhe von 2.863.500,00€ abzuziehen wären.

Kosten der Auskunftsverfahren (incl. Strafanzeigen)

Da wir die einzelnen Aktengrößen nicht kennen (die Telekom AG rechnet nach IP-Anzahl ab) legen wir im Mittel nochmal 50,00€ für die Durchschnittabmahnung an Telekom-AG-Kundenverratsgeld fest, also nochmals 2.863.500,00€. Die Kosten für die gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren sind nur mit durchschnittlich 8,00€ zu bewerten = 458.160,00€.

Es verbleibt damit von der Gesamtforderung noch ein Betrag von ca. 59.861.000,00€.

Bewertung der Rechtsanwaltskosten

Nach jüngsten Berichten liegt der aktuelle Vergleichswert, den das Inkasso anbietet bei 390,00€. Wie schon im Fall der Schalast-Sonderangebote liegt damit nahe, dass die RA-Kosten pro Auskunftspaket/Abmahnwelle definiert werden. Hierbei schwankt der Satz beträchtlich. Wir tun gut daran hier mal ca. 120,00€ im Durchschnitt anzusetzten, so dass eine Forderung/Anwaltskosten bei einem Sofort-Vergleichszahlerwert von ca. 15% der Nichtzahler anzusetzen ist. Bei Mehrfachabgemahnten ist noch kein relevanter Wert aufgetaucht. Wir setzen das Doppelte an.

Man erhält von Einfach-Abgemahnten 2.010.177,00€ und von Mehrfach-Abgemahnten 2.680.236,00€ = 4.690.413,00€.

Dem Gesamtpaket werden dabei genau 6.872.400,00€ an Rechtsanwaltskosten eingebucht. Es besteht also noch ein Schuldverhältnis in Höhe von - 2.181.987,00€. Dieses dürfte aber durch die bereits geleisteten Zahlungen von Abgemahnten im Bereich von 6.500.000,00€ (Einfach-Abgemahnte) und 8.700.000,00€ (Mehrfachabgemahnte) = 15.200.000,00€ (abzüglich der obigen Ermittlungs- und Auskunftskosten ergo 2.400.000,00€ - Rest 12.800.000,00€) erledigt sein. Wir träfen dort auf einen Überschuss (RA-Kosten-Gesamt abziehen) von knapp 8.000.000,00€. Dieser dürfte wiederum brav zwischen Rechtsanwaltskanzlei und Rechteinhaber aufgeteilt werden.

Der Inkasso-Wert

Aus den Sofortzahlern wird sich das Inkasso 20% schnappen = 938.082,60€.

Es verbleibt aber noch eine Forderungsgröße in Höhe von 55.170.587,00€.

Es wird dabei sicherlich im Bereich von 3.000.000,00€ Zwischenzahler geben, bis eine Mahnbescheidwelle in Gang gesetzt werden wird. Erfahrungsgemäß brechen hier nochmals eine Vielzahl von Haushalten ein, oder verabsäumen Fristen. Ich schätze die hierdurch zu erzielende Masse derzeit mit 9.000.000,00€ ein = 12.000.000,00€ zusätzlich bis zur Verjährung der Forderungen. Brüderliche Teilung der Eingänge durch drei.

Fazit

Bei der immer noch exorbitanten Restforderungssumme in Höhe von 43.170.587,00€ sind Unwägbarkeiten natürlich nicht ausgeschlossen. Sollte das Inkasso den Druck massiv erhöhen ist noch bei Weitem mehr drin als die hier anzusetzenden 16.700.000,00€.

Rechnen tut sichs auf alle Fälle.

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