Mittwoch, 9. März 2011

AG Aichach, Az.: 102 C 705/10 - Klagerücknahme

Kurzmitteilung

Auf diese Nachricht wies freundlicher Weise Herr Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies von der Münchner Kanzlei Knies & Albrecht hin.

Dieser Rechtsstreit wurde von der Netzwelt.de-Spendenaktion begleitet. Bei einem Gegenstandswert in Höhe von 1.823.60€ und Gerichtskosten in Höhe von 219.00€ und Gesamt-Rechtsanwaltskosten in Höhe von 990.97€ und drohenden Fahrtkosten in Höhe von 600.00€ wurde die drohende Gesamtbelastung im Verfahren bei Verlust der ersten Instanz mit 3.633.57€ angesetzt.

In einem Filesharing-Verfahren wurde den Beklagten heute durch das Gericht mitgeteilt, dass die Klägerin die Klage zurück genommen habe. Ein mündlicher Verhandlungstermin (10.03.2011) wurde aufgehoben.

Eine Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien hatte von einem jungen Paar, dass gemeinsam Inhaber eines Internetanschlusses ist im Rahmen von zwei Abmahnungen im März 2010 die Unterlassung zweier angeblicher Rechtsverletzungen aus dem Februar 2010, die eine Darmstädter IP-Adressenprotokollierungsfirma angeblich in einer sog. p2p-Tauschbörse notiert haben wollte verlangt. Die Abgemahnten reagierten richtig und gaben eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Gleichzeitig lehnten sie jedoch die Bezahlung von insgesamt 960,00 € an Schadensersatz, Ermittlungskosten und Rechtsanwaltskosten für die Einschaltung einer bekannten Berliner Abmahnkanzlei die in den Abmahnungen geltend gemacht wurden ab.

Die Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien beantragte nach einem erfolglosen "Bettelbrief" im April des Jahres 2010 bereits im Juni 2010 einen Mahnbescheid. Die Beklagten legten Widerspruch ein. Im September 2010 wurde darauf hin am Gerichtsstand der Beklagten die Klage erhoben.

Die klägerin verlangte nun für zwei Abmahnungen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.263,60€. Sie verlangte zudem (gesamtschuldnerisch) insgesamt 400,00€ für die Durchführung zweier zivilrechtlichen Auskunftsverfahren (Die Klägerin hatte in zwei Beschlüssen 938 Anschlußinhaberadressen ergattert). An Ermittlungskosten forderte die Klägerin insgesamt 160,00€.

Nach erfolgter Klageerwiederung traf im Dezember die Nachricht ein, die Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien habe der bevollmächtigten Berliner Kanzlei das Mandat entzogen, worauf hin dies dem Streitgericht gemeldet wurde. Eine bekannte Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei übernahm wie schon in außergerichtlich dokumentierten Fällen ("99 Luftballons-Affaire") die prozessuale Vertretung der Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien. Sie unterließ es jedoch zum durch das Gericht fest gesetzten Mündlichen Verhandlungstermin erkennbar zu replizieren.

Nun wurde heute durch das Gericht mitgeteilt, dass die Klage zurück gezogen wurde.