Dienstag, 25. Januar 2011

Über die Verjährung von Ansprüchen im Abmahnwahn - III

III. Die Verjährung

Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.“ [Link]

In den beiden Vorgängern dieser Serie [Link] beschäftigte ich mich mit den Folgen der sogenannten Hemmung durch Rechtsverfolgung. Heute soll eine ausreichend dokumentierte eingetretene Verjährung näher beschrieben werden. Als Autor bin ich jedoch der Ansicht das der 25. Januar noch zu früh erscheint um sicher zu sein, dass tatsächlich keine gerichtlichen Aktivitäten die im Vorjahr beantragt wurden eintreffen können. Und sei es nur durch einen Fehler der Postzustellung können immer noch böse Überraschungen drohen. Es ist aber auch möglich ... das dieser Text um ein Jahr verspätet erscheint.

Im Bericht wird eine Abmahnung der Kanzlei Rasch dargestellt. Diese steht bei diesem Thema natürlich nicht alleine. Abmahnungen seitens der Kanzleien Kornmeier, Waldorf, Schutt&Waetke, KuW, etc.... sind wohl prozentual mehr von der Verjährung betroffen, da sich die Kanzlei Rasch als die klagefreudigste des Jahres 2010 gezeigt hat. Eine Verjährtengeneration liegt bereits hinter uns. Spannend wird es jedoch erst so richtig ab diesem Jahr wenn die Massenabmahnsysteme jeweils eine Anzahl von fünfstelligen Nichtzahlern zu verarbeiten haben.

Der Übliche Ablauf?

Vielfach diskutiert werden im Internet Verfahren die seitens der Kanzlei Rasch schon ab 2009 zumeist an den Gerichtsständen Köln und Hamburg im Jahr vor dem Eintreten des Verlusts der Möglichkeit einen bestehenden Anspruch gerichtlich durchzusetzen geführt werden. Es handelt sich dabei ausschließlich um Verfahren mit satten Gegenstandswerten im mittleren 4-stelligen Bereich. Die Tendenz zeigt eine Verschiebung zu Regelklagen mit einem enormen Schadensersatzanteil während zuvor nur die reinen Rechtsanwaltskosten eingeklagt wurden. Als Beispiel kann man das Verfahren LG Köln 28 O 585/10, Urteil vom 22.12.2010 verwenden. Der Kanzlei Rasch wurden anstatt der geforderten 2.380,00€ an Rechtsanwaltskosten „nur“ 1.680,10€ zugesprochen. Als Ersatz gibt es jedoch das Trostpflaster in Höhe von 3.475,00€ an Schadensersatz. Hinzuzufügen wären die dreistelligen Verfahrenskosten. Wie sich solche Praktiken aber mit Äußerungen des Kanzleichefs vertragen, der im Hamburger Abendblatt vom 16.01.2008 noch tönte, "Es soll wehtun, aber nicht das Genick brechen." [Link] sei dahin gestellt. Mir jedenfalls liegen Anfragen auf Unterstützungsgelder von Familien vor denen das Genick bereits finanziell gebrochen ist. Die Argumentation der Kanzlei Rasch, man habe ja bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung und auch in dieser immer Vergleichsbereitschaft signalisiert und somit seien die Beklagten die negative Urteile erleiden selbst verantwortlich nehme ich zur Kenntnis. Die Justiz hingegen muß sich fragen lassen ob der mittlerweile berüchtigte Wille des Gesetzgebers darin besteht Familien zu schleifen, deren ausschließliches „Verbrechen“ darin bestand einen Internetanschluß zu unterhalten und zum Beispiel nicht „ordnungsgemäß“ ihre Zöglinge zu überwachen. Das neueste wird zu diesem Thema jedoch aus Hamburg vermeldet. Dort zögert das Amtsgericht das Ende der Hemmung der Verjährung nach Mahnbescheid und Widerspruch der Schuldner um derzeit ganze vier Monate hinaus in dem man die Verfahrenshandlung des Versandes der Prozeßakten an das zuständige Landgericht nicht sofort erledigt sondern recht willkürlich die Akten erstmal liegen läßt.

Wer aber den Bericht im Hamburger Abendblatt genau gelesen hat wird sich an eine bestimmte Zahl erinnern die veröffentlicht wurde. Es sollen 25 000 Personen im ersten Halbjahr 2007 abgemahnt worden sein. Sogar wenn man eine Zahlerquote von 70% annehmen würde verblieben 7 500 Personen allein aus dieser Zeit übrig. Selbst wenn man nun 200 Klagen hieraus annehmen würde...

... wo ist der Rest nur geblieben?


Nun. Die Verjährten haben sicherlich eine Vielzahl von Motiven sich nicht zu melden. Aus den Berichten von Abgemahnten aus dem Mahnbescheids-Komplex, also denjenigen die sich melden da die Verjährung gehemmt wurde kann man neben einer generellen Emotionalisierung vor allem eines heraus lesen: Angst.

Sie befürchten das wenn sie sich melden doch noch eine wie auch immer geartete Repression droht. Die gnadenlose Rechtsprechung und die Berichterstattung zum Thema tut ihr übriges. Auch kein großes Geheimnis mehr ist das einige Kanzleien in gerichtlichen Auseinandersetzungen Äußerungen im Internet von Abgemahnten präsentieren – „Screenshotbeweise“ erstellt von modernen Kopfgeldjägern. Auch anwaltlich vertretene Personen stellen sich nicht besser, da die eigenen Rechtsanwälte auch keine vernünftigte Prognose erstelen können ... oder gar zur Hysterie mit beitragen.

Der Autor ist dabei ja nicht „irgendwer“. Er kennt Tausende Abgemahnte persönlich. So unglaublich es aber klingen mag... er kennt bislang nur einen Verjährungsfall dieser speziellen Kanzlei der dokumentiert vorliegt.

Im zweiten Quartal des Jahres 2007 erhielt ein Internetanschlußinhaber aus X. eine Rasch-Abmahnung von sechs musikindustriellen Gesellschaften. Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahen wäre bereits im ersten Quartal 2006 angestoßen worden, da eine bestimmte Rechteverfolgungsfirma fest gestellt habe, dass eine dreistellige Anzahl von Musiktiteln aus dem Repertoire der Tonträgerhersteller im emule-Netzwerk angeboten wurden. Damals gab es noch die Aussage das ein „gerichtlich angenommener Gegenstandswert“ von je 10.000,00€ pro Musiktitel angemessen sei. (Bei 300 Titeln also 3.000.000,00€ und allein 13.644,80€ RA-Kosten). Daher sei auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 3.500,00€ angemessen wehtuend und nicht Genick brechend. Es wurde auch um nähere Auskunft zur Rechtverletzung gebeten. Die mitgesandte Orginal-Unterlassungserklärung beinhaltete ein deutliches Schuldeingeständniss. Sie sollte innerhalb von 10 Tagen nach Abgabedatum zurückgesandt werden, der Vergleich nach 20 Tagen bestätigt werden und die 3.500,00€ sollten nach 27 Tagen eingetroffen sein.

Der Abgemahnte reagierte nicht und erhielt die erste Aufforderung schon nach etwa zwei Wochen die Unterlassung zu erklären und sich zum Vergleichsangebot zu äußern. Die Abmahnung wurde komplett noch einmal versandt. Auf die Titelliste verzichtete man. Das Schreiben wurde jedoch anders als die Abmahung per Einschreiben versandt.

Ein zweites Erinnerungsschreiben per Einschreiben traf im ersten Quartal 2009 ein. Eine Vielzahl von Fehlern sind zu notieren: Datumsangaben waren nicht korrekt. Der weiterhin aufrecht gehaltene hohe Streitwert zur Bemessung der Rechtsanwaltskosten wurde mit einem Beschluss eines Oberlandesgerichts in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren dokumentiert.

Auf die Nichtreaktion des Abgemahnten folgte ein Vierteljahr später ein weiteres Erinnerungsschrieben. Das war es nun.

Selbstverständlich hätte in diesem Fall eine Unterlassung erklärt werden sollen.

Fazit

Zumindest die Vergütungsansprüche aus dem dargestellten Abmahnfall sind vom Tisch. Da die Kanzlei Rasch keine Schreiben mehr nach etwa Mitte 2009 versandt hat gehe ich persönlich und natürlich ohne Akteneinsicht ins staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren genommen zu haben sogar davon aus das der Name des Anschlußinhabers schon 2006 der Kanzlei bekannt wurde und somit bereits Ende des Jahres 2009 die Verjährung eingetreten ist.

Auf einem anderen Blatt steht der Unterlassungsanspruch. Eventuell Teil 4 dieser Serie wird sich mit der Frage beschäftigen müssen ob denn auch dieser verjährt ist. Es gibt rechtsanwaltliche Stimmen die die Meinung vertreten das der Unterlassungsanspruch, der ja nur dann wegfällt wenn die Wiederholungsgefahr über eine Unterlassungserklärung ausgeschlossen wird immer noch besteht wenn keine Unterlassung erklärt wurde. Als logisch denkendem Menschen ist mir dieses einleuchtend. Andere Rechtsanwälte und wohl auch die Mehrheit dürften sich auf die Regelungen des § 102 UrhG auf § 194 + § 199 BGB beziehen und auch den Unterlassungsanspruch als verjährt betrachten.

Wie nicht anders zu erwarten existieren sie ... die Verjährten. Ein System ist nicht erkennbar. Auffällig oft (aber nicht statistisch erfasst) wurden wohl Abgemahnte ausgesucht die sich rechtsanwaltlich vertreten ließen und somit wohl auch Unterlassungserklärungen ausstellten. Hingegen dürfte der Anteil derjenigen die sich „tod stellten“ und die keine Klage/Mahnbescheid erhielten überraschend hoch sein.

Jedenfalls dürfte sehr klar geworden sein das die branchenübliche Behauptung man wolle hauptsächlich eine Unterlassung einer fest gestellten Rechtsverletzung mit einer Abmahnung erzielen nicht aufrecht erhalten werden kann.

Donnerstag, 20. Januar 2011

Systematische Abmahntätigkeit III

Die Veröffentlichung der "Jahresbilanz" über das Abmahnwesen 2010 hat für einige Kontroversen gesorgt. Interessant ist jedoch das anders als im Vorjahr sich innerhalb der Abmahnfront kein organisierter Widerspruch erhebt.

Die einzige Wortmeldung ist die Glosse eines Herrn Lampmann der als mitverantwortlicher Rechtsanwalt bezeichnenderweise das Werk "Die Beschissenheit der Dinge abmahnt".

Da der Mann so überaus witzig und eloquent ist nehme ich heute einen seiner Gedanken auf: "Übertragen auf das Filesharing: Bedeuten mehr Abmahnungen mehr Straftaten im Filesharingbereich? Oder nur, dass eine ähnliche Anzahl konsequenter verfolgt wird?"

Da mir die konsequente Rechtsverfolgungspraxis seiner Kanzlei gänzlich unbekannt ist muß ich das aktuelle Beispiel einer Berliner Kanzlei nehmen deren konsequente Rechtsverfolgung derzeit so aussieht:

In der Statistik wird eine Abmahnanzahl von 27.440 Abmahnungen notiert. Hiervon sind eine ungefähre Anzahl von sagen wir mal 22.000 (der Herr Lampmann kann mir ja die exakte Anzahl gerne ermitteln) einer bekannten Rechteverfol... ähm... Verzeihung! ... Rechtekonsequentverfolgungstauschbörsenverwertungs mbH zuzuschreiben. Diese geht mit einem Nominalpauschalabgeltungsbetrag in Höhe von 422,00€ vor, hat aber an die Kanzlei bereits vollständige Rechnungen im Sinne von vollständig entstandenen Rechtsanwaltskosten aus dem berüchtigten Streitwert 10.000,00€ bezahlt.

Für die Erfolgsrechnung verwende ich eine Forderungsgesamtgröße von 22.000x422,00€ = 9.284.000,00€. Der hieraus resultierende Geldeingang bei einer Zahlerquote von 40% ergibt 3.713.600,00€.

Soweit zum Bereich der konsequenten Rechtsverfolgung. Denn die Kanzlei kann nun mittlerweile nicht mehr konsequent rechtsverfolgen da man ihr aus nicht bekannten Gründen das Mandat entzogen hat. Verbleiben also offene Forderungen in Höhe von 5.570.400,00€.

Zur konsequenten Rechtverfolgung wurde nun ein nächste Kanzlei eingeschaltet die Massenvergleichsangebote über 100€ an einen gewissen Anteil der säumigen Zahler versandt hat. Hier kann man von etwa 9 500 Angeschriebenen ausgehen, von denen sicherlich einige bezahlen. Nehmen wir realistisch die Hälfte ergibt sich ein Sondereingang in Höhe von 475.000,00€.

Der aktuelle Wert pro Abmahnung liegt also bei einem Eingang von 4.188.600,00€ bei genau 190,39€ von denen zwei Anwaltskanzleien (oder nur eine?), eine Loggerbude die angeblich 80,00€ pro Nase bekommt und Auskunftsverfahren (Spottbillig) bezahlt würden müssten. Macht also knappe 105,00€ pro Abmahnung. Schadensersatz wird iÜ nicht geltend gemacht und damit mutmaßlich mit der Loggerbude abgewickelt was sicherlich eher das Finanzamt als mich interessieren dürfte.

Man könnte jetzt abschließen und "Hurrah" jubeln, denn insgesamt wird ... ja auf 100,00 gedeckelt, wobei die Zahler die RA-Kosten-Deckelung finanzieren ... so wie sich das der Gesetzgeber bestimmt gedacht hat.

Wir reden hier aber über das Thema der konsequenten Rechtsverfolgung. Insofern ist zu erwarten, dass alle verbliebenen Restzahler vollständig ausgeklagt werden. Hierfür wird zuvor eine Rechung der neuen Kanzlei bezahlt, die (Doppelabmahnungen weggelassen, also ein nach unten zu verbessernder Wert) bei 8 450 Nichtzahlern 5.507.710,00€ umfaßt. Zusätzlich sollen auch die 80,00€ Ermittlungsgebühr und die Auskunftskosten bezahlt sein ... nochmals etwa 750.000,00€.

Nun, da ich bestimmt zu dumm bin um die Frage zu beantworten muß sie uns der Herr Lampmann beantworten: Glaubt irgendjemand in Deutschland im Ernst das eine Summe von 6,26 Milllionen € bewegt wird um die konsequente Rechtsverfolgung zu finanzieren?

Da glaube ich als dummer Mensch doch eher an ein dereinstiges verscherbeln der Forderungen an eine Inkassobude, die die Leute am Ende der Verjährungsfrist abplagt, mit Billig-Angeboten Mahnbescheide beantragt und den Rest der nicht bezahlt irgendwann einstampft ... so wie man das von den bereits verjährten Abmahnungen der Rechtekonsequentverfolgungstauschbörsenverwertungs mbH (ohne Inkasso) vermuten darf.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Die Schattenseite der 'Sache mit den Abmahnungen'

Vorwort
Der folgende Text wird sich mit einer besonderen Materie beschäftigen. Ich persönlich bin zwar in meinen Funktionen keineswegs zu mehr verpflichtet als Tatsachenbehauptungen die hier publiziert werden ggfs. belegen zu können. Natürlich wird aber auch sorgsam geprüft in wie weit die sozialen Umstände der echten Fälle die ich darstelle unter ethischen Kriterien veröffentlichungsfähig sind. Auch wenn ich es nicht für notwendig erachte werde ich die Texte zur Begutachtung dem Deutschen Presserat schicken um eine entsprechende Überprüfung des Inhalts in Bezug auf den "Pressekodex", vornehmlich Ziffer 8, Richtlinie 5 der "Pressemitteilung" herzustellen. Bis zur Antwort wird daher bei mir auch der Name der Rechtsanwaltskanzlei die den Fall gemeldet hat nicht veröffentlicht. Meine persönliche Meinungsäußerungen im Kommentarbereich sehe ich hingegen absolut im Rahmen der geltenden Gesetze. Ich werde den Text jedoch mit überprüfen lassen.

"Pressemitteilung"


"Wie ein Mandant der Rechtsanwaltskanzlei X......, der anonym bleiben möchte berichtet, versuchte seine minderjährige Tochter sich das Leben zu nehmen, nachdem die Eltern eine Filesharing-Abmahnung erhalten hatten.

Die Eltern hatten auf Grund einer Filesharing-Abmahnung das Ladekabel des internetfähigen Mobiltelefons konfisziert und ein Internetverbot ausgesprochen. Daraufhin hatte die Minderjährige eine Überdosis Tabletten genommen und wurde zwischen Weihnachten und Neujahr in das örtliche Krankenhaus eingeliefert. Die Eltern entdeckten dies nur durch Zufall, eine Stunde später wäre sie nach Einschätzung der Eltern wohl nicht mehr zu retten gewesen. Ob bleibende Schädigungen der inneren Organe verursacht wurden, ist zur Zeit noch unklar.

Der Selbstmordversuch erfolgte unmittelbar nachdem der Zugang zum Internet gesperrt wurde. Die Eltern fragen sich nun, wie man Jugendliche von irgendwelchen Urheberrechtsverletzungen abhalten soll, ohne dass die Situation eskaliert. Sie möchten der Öffentlichkeit auf diesem Wege davon berichten damit andere Eltern vor solchen Reaktionen ihrer Kinder gewarnt sind und damit den Abmahnkanzleien klar wird, welchen Einfluss die teilweise extrem angsteinflößenden Abmahnungen auf Minderjährige besitzen können. Nach Einschätzung des Vaters der Betroffenen, ist die Medienabhängigkeit von Jugendlichen und das Geschäftsmodell des massenhaften Versendens von Filesharing-Abmahnungen wohl noch gefährlicher als die meisten Eltern vermuten. Es sei wohl nur eine Frage der Zeit, bis irgendwann einmal ein noch ernsteres Unglück geschehe.

Die Tochter wird nun für das nächste halbe Jahr täglich ambulant psychologisch betreut, falls Wiederholungsgefahr festgestellt werden sollte, muss sie stationär in einer Heilanstalt eingeliefert werden.

Die Tochter beteuert weiterhin, dass sie nie irgendwelche Filme über das Internet heruntergeladen hat. Die Eltern glauben ihr. Abgemahnt wurde der angebliche Upload eines Filmwerkes über eine Internettauschbörse.
"

Um gleich etwaigen Gelüsten Einhalt zu gebieten: Ich selbst habe die Belege gesehen.

Kommentarbereich

Die dunkel Seite der „Sache mit den Abmahnungen“

„Damit stellte sich das elterliche Verbot als nicht von Sanktionen bedroht dar und die Kinder konnten unbeschränkt über den PC und den Internetzugang verfügen.“ [OLG Köln, Az: 6 U 101/09, Urteil vom 23.12.2009]

"Viele Frauen fühlten sich bisher nicht so stark wie Männer von unserer Kampagne 'Raubkopierer sind Verbrecher' angesprochen. Das wollen wir ändern und haben daher das Plakat 'Auch Raubkopiererinnen sind Verbrecherinnen' kreiert, das deutschlandweit an Kinos und Videotheken zum Weltfrauentag ausgeliefert wird." [Golem.de]

Das bislang erfolgreichste Jahr für Urheberrechtsverletzungen in p2p-Tauschbörsen abmahnende Künstler und Unternehmen ist vorüber. Es erbrachte über eine halbe Millionen Abmahnungen und die beteiligten Nutznießer des Geschäftsmodells können Eingänge in dreistelliger Millionenhöhe verbuchen.

Neben den vielfältigen Kritikpunkten an den Motiven der „Rechteinhaber“, den nicht zu 100% beweissicheren Ermittlungen, oder den exorbitanten Forderungen mit denen sich deutsche Haushalte konfrontiert sehen ist anlässlich eines dokumentierten Falls, den die u.a. auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei X....., X.... betreut, auf einen Missstand hinzuweisen der noch nicht ausreichend in die Köpfe der Verantwortlichen gelang ist. Hierbei darf man auch nicht die Rolle der Medien und die Entwicklung der Berichterstattung außer Acht lassen.

Von Zeit zu Zeit gibt es in einschlägigen Medien (ard, rtl, sat1, ...) Berichte über die klassische Vater-Mutter-Kind-Story nach urheberrechtlichen Abmahnungen mit Betroffenen. Sie wirken immer wie die Kopie eines zugrunde liegenden storytelling-Grundmusters:

* Mutter/Vater bekommt unerwartet Post vom Abmahn-Anwalt. Komplett aus dem Häuschen
* Interview mit Mutter/Vater, allgemeine Empörung über die Höhe der geforderte Summe, Hilflosigkeit, Ratlosigkeit
* Der Schuldige wird gesucht, im Sohn/in der Tochter gefunden
* Intensive Zurechtweisung des Sohnes/der Tochter
* Interview mit Sohn/Tochter: "Ich habe gar nicht gewusst, wie schlimm das ist. Machen doch alle."
* Interview mit einem Medienanwalt: "Ja, die Streitwerte sind sehr hoch, bestimmte Gerichte lassen die jedoch zu"
* Zähneknirschendes Bezahlen
* Familie zieht Fazit: "Das wird uns eine Lehre sein, das machen wir nie wieder."
* Keine Hilflosigkeit mehr, keine Ratlosigkeit, "Puuuh!"

Solche Werke sind nicht neutral, sondern psychologisch geschickt gemachte PR. Mit dem Wissen, das nicht nur Kinder durch Nachahmen lernen, wird vorgespielt, wie auf eine unbekanntes Ereignis (Filesharing-Abmahnung) zu reagieren ist (Sohn ist zurechtzuweisen, Scham muss empfunden werden, etc.). Besonders kritisch ist die Berichterstattung bisher nicht. [Quelle]

Folgende Ereignisse werden hingegen aus naheliegenden? Gründen nicht dokumentiert: Vanessa R., Alter 14 Jahre (Name geändert), hatte versucht sich zwischen Weihnachten und Neujahr 2010 durch die Einnahme von Tabletten umzubringen, nachdem ihre Eltern erneut eine Filesharing-Abmahnung erhalten hatten. Bereits im Oktober des Jahres 2010 wurde der Upload einer Tonaufnahme in einer Tauschbörse abgemahnt. Im Dezember 2010 folgte dann eine Abmahnung wegen des angeblichen öffentlichen Verbreitens eines Filmwerkes in einer Tauschbörse. Vanessa R. hatte keine Filme heruntergeladen. Keiner glaubte ihr!

Vornehmlich die Kölner und Hamburger Rechtsprechung zum Thema der Anschlussinhaberhaftung bei Rechtsverletzungen im Internet hat in einer Serie von Urteilen und Beschlüssen den „Willen des Gesetzgebers“ enorm restriktiv ausgelegt. Noch auffälliger als die Grundrichtung der bekannten Kammern und Richter und Richterinnen ist bereits ab dem Jahr 2009 die Behandlung von Fällen mit Tätern aus dem Familienkreis, zumeist Kindern oder Jugendlichen. Besonders der Verlauf des oben zitierten Kölner Verfahrens in dem ein 10-jähriger Sohn einer Anschlussinhaberin als möglicher Täter von den Richtern „identifiziert“ wurde zeigte auf, dass sich die Gerichte im Zuge einer klägerfreundlichen Rechtsprechung von der Lebensrealität in deutschen Familien entfernt haben.

Der BGH sah sich am 12.05.2010 mit seinem ersten „Filesharingurteil“ („Sommer unseres Lebens“) nicht in der Lage dem Treiben ein Ende zu bereiten.

Auch wenn keine Statistiken existieren die den Anteil der Abmahnungen die an Familienvorstände und Internetanschlussinhaber nach Tathandlungen der Sprösslinge angeben, dürfte deren Anzahl als enorm einzustufen sein. Die Gerichtssäle sind voll von solchen Fällen. Die meisten der Verhandlungen laufen nach der richterlichen Lebenserfahrung: „Aha! Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.“ (Originalzitat eines Richters). Die Kölner Richter am Oberlandesgericht möchten die „Mäuse“ von Sanktionen bedroht sehen, oder empfehlen gar eine nachbarschaftliche Fremd-Überwachung der intimsten Inhalte auf Kindercomputern, wenn die „Katze“ technisch nicht fähig ist die „Mäuse“ zu überwachen. [vgl. Bericht zur Mündlichen Verhandlung OLG Köln] Das LG Köln propagiert gerne textbausteinmäßig die Ansicht, dass „das Unrechtsbewusstsein der Rechtsverletzer (Kinder, Jugendliche) dabei erschreckend wenig (von den Eltern) ausgebildet sei“. Diese Sichtweise folgt strikt dem Modell für das u.a. der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Prof. Dr. Ulrich Goll, Pate stand: „Das Urheberrecht ist für viele Jugendliche keineswegs ein Buch mit sieben Siegeln. Sie wissen recht genau, was sie dürfen und was nicht.“ [Vortrag - Risiko Raubkopie - Zu Risiken und Nebenwirkungen illegaler Downloads - Justizminister wirbt bei Schülerinnen und Schülern für Achtung des Urheberrechts] Nun reden wir mittlerweile über 10-jährige „jugendliche Rechtsverletzer". Ein Positivguthaben wird den Kindern nicht gut geschrieben. Sie werden nicht als technikbegeisterte und entwicklungsfreudige Gruppierung gesehen. Es wird nicht als normal empfunden das Kinder ihre Lieblinge "aus Funk und Fernsehen" unbedingt und oft ohne nachzudenken hören oder sehen wollen.

Stopft ein Familienvater im Monat 100€ in die Ausstattung der Tochter mit Kleidung, Musik, T-Shirts, Plakaten, Zeitschriften die in Verbindung zu dem morgen schon vergessenen Lieblings-Star stehen hat er gut gehandelt. Versorgt sich die Tochter mit einem 99cent-Song in einer Tauschbörse selbst ist die Demokratie in Gefahr und es muß eine Terrorwarnung ergehen.

Nun wird wahrscheinlich nie der Fall eintreten das Normalbürger und Familienvorstände restriktive Politmodelle und Rechtsprechung verinnerlichen werden und für die Urheberrechtsindustrie Privatermittler (oder böse gesagt die Familienstasi) zu spielen. Hierfür wird meist die Zeit fehlen oder mangelnde Kenntnis, fehlendes technisches Verständnis, ob aus „phobischer“ Einstellung zum Internet heraus Beschäftigungsängste, oder weil man sich schlicht keine Gedanken darüber macht. Eine organisierte Permanentüberwachung von Kindern und Jugendlichen im Bereich Internet ist absolut illusorisch. Jedoch ist die gerade in Köln gängige Meinung das "Eltern für ihre Kinder haften" nicht etwa nur eine Hürde die man erfährt wenn man in einem Verfahren steckt. Der Beschluss vom 23.12.2009 wurde als so wichtig erachtet das man stolz eine Pressemitteilung verfaßte [Pressemitteilung], die auch noch daran krankt das sie im Bereich Ehemann sich nicht im Urteil widerspiegelt.

Gesellschaftspolitisch dürfte eine derartige unfreiheitliche Einstellung zur Technik in der Keimzelle der Gesellschaft, der Familie, auch nicht wünschenswert sein! Welches Gesellschaftsbild vertreten die mit den Filesharing-Fällen befassten Richter und Richterinnen, die eine "Totalüberwachung" der Sprösslinge durch die Eltern fordern eigentlich? Haben sie sich schon einmal Gedanken über die Konsequenzen ihrer Forderungen gemacht?

In der Realität hat sich in den letzten Jahren ein richterlich autorisiertes Regime in hunderttausenden Fällen etabliert, über das Justizminister Goll sagt: „Wer auch nur einen MP3-Musiktitel illegal downloaded oder anderen zum Download anbietet, eröffnet Anwälten ein lukratives Geschäftsfeld.“ Das dieses Geschäftsfeld auf der Angst der Abgemahnten vor Kosten, Staatsanwalt, Gerichten und Existenzgefährdung basiert und sich spezialisierte Abmahnkanzleien damit eine goldene Nase verdienen verschweigt er.

Eine Abmahnung die auf einen Haushaltsvorstand trifft schlägt regelmäßig wie eine Bombe ein. Hierbei ist den Absendern und Verantwortlichen egal wie die sozialen Verhältnisse liegen. Berüchtigt sind dabei die Pornoabmahnungen die unvermittelt auf Rentnerhaushalte treffen, aber auch stakkatoartige Musikabmahnungen, die z.B. für Chartcontainer oder Sampler (Bravo-Hits, etc.) innerhalb weniger Tage nacheinander eintreffen und auch sozial gefestigte Familienverbände erschüttern können sorgen in erster Linie für Streit und Stress und stören massiv das familiäre Gefüge. Die Tragweite einer Abmahnung für labile Persönlichkeiten, zersplitterte Familien oder Familien in denen es bereits wegen zum Teil entwicklungsspezifischer Probleme zu Dissonanzen kommt ist den Beteiligten egal oder wird zumindest ausgeblendet. Der Versand einer Abmahnung beinhaltet immer ein Risiko den falschen zu Treffen. Nun steht dagegen das es tatsächlich enorme Anzahlen von Rechtsverletzungen im Internet gerade durch Jugendliche gibt. Eine Verfolgung dieser unerlaubten Handlungen ist nicht das Problem. Das Vehikel der urheberrechtlichen Abmahnung das als bewährtes rechtsstaatliches Mittel verkauft wird ist das Problem. Es sorgt in seinem Zustand seit Jahren für volkswirtschaftliche Schäden und es hat noch keine einzige Verletzungshandlung verhindert, da die Karawane schlicht zum nächsten - abmahnfreien - Platz im Internet wandert. Die Strategie von Politik - Rechteinhabern - Rechtsprechung ist gescheitert.

Wir kennen die Reaktionen der Jugendlichen und Kinder aus den Unterhaltungen in den Internetforen genau. Das erste Markenzeichen von ihnen ist es, dass es keine staatlichen oder schulischen Ansprechpartner gibt an die sie sich wenden können. Sie müssen sich an fremde Personen, engagierte Nichtjuristen wenden, um zu erfahren was es sich mit der „Sache mit den Abmahnungen“ auf sich hat. Man trifft auf hysterische Jugendliche die kaum fähig sind sich vernünftig zu artikulieren, nicht weil sie „dumm“ sind, sondern weil aus dem Nichts heraus ein extremer psychischer Druck auf ihnen lastet. Sie geben dabei die Taten sofort und bedenkenlos zu und äußern tief empfundenes Bedauern darüber, dass es die Eltern getroffen hat. Sie machen zwar schon bei den einfachsten Dingen wie dem Ausfüllen von modifizierten Unterlassungserklärungen alles falsch, man hat jedoch genügend Zugriff um die Angelegenheit rechtlich einwandfrei zu stellen. Was die Foren nicht organisieren können ist das Gespräch mit den Eltern.

Auch Rechtsanwalt X.... berichtet von Mandanten, die Schlafstörungen haben, ihr Internet abmelden, oder bei denen die Eltern den Kindern schlichtweg den Zugang zum Internet sperren, weil sie nicht mehr zu helfen wissen. Ob dies der richtige Weg sein kann die Jugendlichen zu mehr Medienkompetenz zu erziehen scheint ihm indes fraglich.

Als jemand der sich mit der Materie beschäftigt stelle ich mir jedoch persönlich immer die Frage, was mit den Jugendlichen geschieht, die sich nicht psychologisch und rechtlich in Internetforen betreuen lassen weil sie keine Hilfe suchen. Man darf von einer gewaltigen Dunkelziffer sprechen und kennt Fälle, die vor der Verjährung - drei Jahre nach dem Vorfall - urplötzlich auftauchen, um von ihm zu berichten. Tausende? Zehntausende? Jugendliche melden sich nicht!

Es wäre nun übertrieben von einem generellen Risiko vor allem für nicht beratene Jugendliche auszugehen und dass sich Vorfälle wie der dokumentierte immer wieder in hoher Anzahl ereignen. Die Dunkelziffer ist als enorm einzustufen. Es grenzt andererseits schon an ein Wunder, dass diese Geschichte von den Betroffenen vorgetragen und belegt wurde. Massenabmahnungen wegen angeblichem oder tatsächlichem Filesharing sind in Deutschland Alltag. Der Alltag der Massenabmahnungen wird weiter gehen, die Richtersprüche werden weiter massiven Druck auf die Haushalte ausüben, die Betreiber des lukrativen Geschäftsmodells werden sich nicht darum kümmern.

Welche Faktoren im Einzelnen die junge Vanessa R., Alter 14 Jahre im Einzelnen bewegt haben, sich zwischenW eihnachten und Neujahr 2010 mit einem wahllos zusammengestellten Cockail aus Schmerz- Fieber und Rheumamitteln umzubringen sind im Einzelnen nicht zu erörtern. Sie ist in einem gefährlichen Alter, in dem aber eine nach ihrer Auffassung unberechtigten urheberrechtliche Abmahnung massiv auf sie eingewirkt hat. Im Verlauf 2010 hatte die "Rechtsverletzerin" bereits eine, nach Auskunft des Vaters wohl dem Grunde nach berechtigte Musikabmahnung erhalten. Sie war nach eigener Aussage danach nicht mehr in Tauschbörsen aktiv, schon gar nicht im Bereich des Film-Filesharings. 100%-beweisgesichert erhielt die Familie dennoch eine Abmahnung. Das Mädchen fühlte sich allein gelassen. Niemand glaubte ihr, dass sie die Tat nicht begangen habe. Sie hatte Angst vor den Konsequenzen. Elterliche Sanktionen im Willen des Gesetzgebers taten das übrige.

Die gute Nachricht ist, dass sie zufällig von den Eltern vor dem Tod aufgefunden wurde und rechtzeitig ins Krankenhaus verbracht werden konnte. Sie lebt, was das Wichtigste ist. Gesundheitliche Folgeschäden für die Inneren Organe können noch nicht abgeschätzt werden. Das Mädchen wird nun ambulant psychologisch betreut und man kann nur hoffen, dass ihre Zukunft ohne bleibende Schäden belastet ist. Die Eltern und die Tochter sind zu keinen weiteren Stellungnahmen bereit.

Sie wird aber sicher nicht der letzte Fall bleiben. Für uns engagierte Nichtjuristen ist sie nicht das „Opfer dubioser Kanzleien“. Ich wusste vor der Dokumentation, eigentlich bereits bei meinem Einstieg ins Thema im Sommer 2008, dass solche Fälle irgendwann eintreten werden und ich davon erfahren werde. Es bleibt nur Hilflosigkeit übrig. Keiner der Engagierten kann solche Vorfälle verhindern. Das ist auch der Grund weshalb dieser Kommentar überhaupt geschrieben wird.

Die kaltlächelnde Rechtsprechung und die Verfechter des lukrativen Geschäftsmodells der Filesharing-Abmahnungen hingegen dürfen sich genau jetzt im Spiegel betrachten.