Samstag, 27. November 2010

LG Köln - Rasch vs WDR

Der WDR strahlte am 04.11.2010 die Sendung "ARD Ratgeber Recht" aus in der behauptet wurde eine Abgemahnte die nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer Summe im Jahr 2007 angeblich erneut durch die Promedia bei der Verbreitung eines Albums erwischt wurde solle nun eine Vertragsstrafe von 45.000,00€ bezahlen.

Eine offensichtlich etwas unglaubliche Summe. Die Kanzlei Rasch mahnte darauf hin drei Rechtsanwälte die an der Sendung beteiligt waren ab, darunter RA Christian Solmecke. Die Anwälte gaben eine Unterlassungserklärung ab.

Der WDR jedoch folgte dem nicht und wurde nun im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung zur Unterlassung der obigen Aussage verpflichtet. So berichtet RA Dr. Martin Bahr. Der Heidelberger RA Sebastian Dosch berichtet ausführlicher.

Angeblich mittlerweile wurde in jedem Fall die Vertragsstrafenforderung auf 5.000,00€ durch die Kanzlei Rasch taxiert. Dem kann kaum so sein, da im Bericht ab 02:32 in einem Schreiben der Kanzlei Rasch ansatzweise herstellbar ist das die 5.000,00€ als außergerichtliches Vergleichsangebot abgegeben wurden.

Dennoch ist die Logik der Frau nicht gänzlich falsch, denn in den Orginal-Unterlassungserklärungen der Kanzlei Rasch wird "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" eine Vetragsstrafe in Höhe von 5.000,00€ angedroht.

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