Freitag, 24. September 2010

Die modUe in den Zeiten der Cholera

Update zum 11.10.2010
Mittlerweile hat RA André Breddermann seine Schreiben zum Thema Unterlassungsansprüche maßgeblich verändert. Die Formulierung "im Orginal" bedeutet nicht "DAS Orginal". Wer eine modifizierte Unterlassungserklärung per Einschreiben/Rückschein abgegeben hat und den Rückschein in Händen hält hat das Dokument bereits "im Orginal" abgegeben. Ebenso Personen die bereits die Annahme durch die Kanzlei Schutt & Waetke übermittelt bekamen. Es bleibt jedoch weiterhin fraglich weshalb RA André Breddermann bezüglich des Themas Unterlassungserklärung nicht einfach in die ihm vorliegende Akte sieht. Dort liegt sie bereits ... die modifizierte Unterlassungserklärung. Oder sie liegt nicht dort.

Im Übrigen sind bereits Fristen abgelaufen und Herr RA André Breddermann hat bereits um Klageaufträge im dreistelligen Bereich gebeten. So zumindest seine Aussage.

Update (06.10.2010)
Es wird nun von einer Person berichtet, die in der Woche 39 bei RA André Breddermann schriftlich anmerkte sie habe bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben schon eine Woche später ein erneuter Bettelbrief eintraf mit dem zusätzlichen Inhalt das die Unterlassungsansprüche nicht weiter verfolgt werden würden. (Tatsächlich... schlicht nicht weiter verfolgt...)

Seit einigen Monaten berichten Rechtsanwaltskanzleien wie hier RA Thomas Stadler exemplarisch von "technischen Problemen" bei der Erklärung der Annahme einer rechtsanwaltlich erstellten modifizierten Unterlassungserklärung durch Abmahnkanzleien. Neuerdings soll es nach ihm auch vereinzelte "ModUE-Rebellen" in solchen Kanzleien geben. Wie dieser blog berichtete geht auch die Kanzlei Negele in Augsburg in Klagebegründungen seltsam vor, da sie modifizierte Unterlassungserklärungen als Schuldeingeständniss geißelt.

Die bisher größte Abmahnerleistung in solchen Angelegenheiten vollbringt jedoch nach neueren Erkentnissen eine relative Person der Zeitgeschichte namens Rechtsanwalt André Breddermann aus Osnabrück, der in dieser Woche Abgemahnte der Kanzlei Schutt & Waetke mit erstaunlichen Schreiben beklückte.

Der Ablauf: Wie RAin Regine Filler beschreibt mahnt die Karlsruher Kanzlei im Namen eines kalifornischen Pornographieherstellers private Funknetzwerkbetreiber wegen der angeblichen unerlaubten Verbreitung von insgesamt drei Werken des Herstellers ab. Eine recht hohe Anzahl an Abgemahnten reagiert korrekt und sendet im Rahmen der gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung. Nach mehreren übereinstimmenden Aussagen erhalten danach die modUEler zügig einen sogenannten "Bettelbrief". Diese rügt den Nichteingang einer Zahlung, nimmt aber die abgegebene modifizierte Unterlassungserklärung für den Unterlassungsgläubiger an.

Nachdem nun Monate vergingen erhalten nun gerade diese Personen einen erneuten "Bettelbrief". Dieses Mal jedoch von der Kanzlei des Rechtsanwalts André Breddermann, Osnabrück. Soweit das Schreiben nun fordert das bisher nicht eingegangene Geld mit Fristsetzung zu begleichen dürfte -eine wirksame Bevollmächtigung durch die Rechteinhaber vorrausgesetzt- das Vorgehen rechtmäßig sein.

Der Rechteinhaber hat jedoch die Grundregeln der Anwaltsbeauftragung in diesem Fall nicht beachtet. Urheberrechtliche Abmahnungen gehören in die Hände von Medienrechts-Spezialisten. RA André Breddermann zählt ausweislich seiner Eigendarstellung nicht dazu und sein erster Versuch sich in diesem Rechtsgebiet zu tummeln schlägt vollständig fehlt.

Obwohl nämlich die Abgemahnten bereits die Wiederholungsgefahr durch die abgegebene und auch strafbewehrte modifizierte Unterlassungserklärung beseitigten (egal ob vom Rechteinhaber anerkannt oder nicht) erhalten diese Abgemahnten im folgenden Text des RA André Breddermann erläutert das dem nicht so sei:



Im Folgenden wird die Abgabe der Orginal Unterlassungserklärung gefordert



Und zum Abschluß verdeutlicht RA André Breddermann, dass er den Unterlassungsanspruch der überhaupt nicht mehr existiert gerichtlich einklagen möchte....



... worum er jedoch erst die kalifornischen Pornohersteller um Klageauftrag bitten würde, was mehr als mutmaßen läßt... RA André Breddermann verfügt wie weiland Schutt & Waetke im ersten Gang nur über eine außergerichtliche Vollmacht.

Ob RA André Breddermann sich jedoch bewußt ist das er mit einer Unterlassungsklage gegen abgegebene und angenommene modifizierte Unterlassungserklärungen Kosten im vierstelligen €-Rahmen*** die seine kalifornischen Pornohersteller zu übernehmen hätten sich selbst androht darf bezweifelt werden. (*** mit Terminsgebühr 3.292,65€ allein an RA- und Gerichtskosten, wobei man bei sowas gerne mal eine Negative Feststellungsklage gesehen hat.)

Die angeschriebenen Verbraucher die tatsächlich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, die in Inhalt und Form den gesetzlichen Bestimmungen und den Regeln der Rechtsprechung entspricht, kurz: modUE, können sich natürlich beruhigt zurück lehnen und den "Bettelbrief" geniessen falls ihre Zahlungsentscheidung negativ ausgefallen ist. Personen die einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin beauftragt haben können aber gerne diesem übermitteln das er/sie den Kollegen mal etwas in die Gepflogenheiten im Abmahnwahn einführt.

Ich gehe zudem davon aus, dass Herr Rechtsanwalt André Breddermann seinen Fehler bald erkennt und seine Schreiben den rechtlichen Gegebenheiten im Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland anpasst und man nicht groß die RAK und die Mandanten anschreiben muß.

4 Kommentare:

  1. Da ich mittlerweile auch Eigentümer des oben genannten Schreibens bin und ich noch sehr an der Echtheit zweifle, stellen sich mir folgende Fragen:

    In wieweit ist es denn relevant, dass das Schreiben keinerlei Nachweise über frühere Unterlagen oder gar eine Kopie der Vollmacht beinhaltet?
    Ist es weiterhin relevant, dass das Schreiben keine originale, sondern lediglich eine kopierte Unterschrift trägt und die Zustellung nicht per Einschreiben erfolgte?
    Zuletzt sind auf der Internetadresse von Herrn Breddermann nahezu keinerlei Informationen über die Kanzlei und die Mitarbeiter enthalten. ein Impressum vermisse ich ebenso auf der Webseite, was mittlerweile für gewerbliche Internetauftritte Pflicht sein müsste?!

    All die Fragen laufen schlussendlich in einer Frage zusammen:
    Woher kann ich schlussfolgern, dass es sich bei diesem Schreiben nicht um eine Fälschung handelt. Dies dürfte ohne größeren Aufwand möglich sein.

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  2. Eine Fälschung ist auszuschließen, mittlerweile auch weil Antwortschreiben auf Schreiben von Abgemahnten an die Breddermann-Adresse erfolgten. Es handelt sich außerdem ausschließlich um echte Abgemahnte ... wie sollte man denn an deren Daten gekommen sein. Zudem hat auch mindestens zwei RAs solche Schreiben gemeldet.

    RA Solmecke: "In Sachen „Filesharing” liegen uns derzeit einige Schreiben von Rechtsanwalt Breddermann aus Osnabrück vor, in denen dieser Bezug auf Abmahnungen der Kanzlei Schutt & Waetke nimmt und letztmalig unter Fristsetzung zur Zahlung des bereits geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von € 1.131,80. Offensichtlich führt er also Mandante der Kanzlei Schutt & Waetke fort. Rechtsanwalt Breddermann vertritt dabei unter anderem die Justin Slayer International Inc. sowie die Raw Films Ltd."

    Der Rest ist irrelevant (Vollmacht, usw...).

    Wesentlicher ist das die Schreiben deartig juristisch mies sind und dies vor Allem im wichtigsten Bereich - dem Unterlassungsanspruch. Ich werde mir zügig gönnen ein Fax an die zuständige Rechtsanwaltskammer zu schicken.

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  3. Hallo zusammen,

    ich habe auch vor 5Mon. einen brief von Schutt & Waetke bekommen habe auch die unterlassungserklärung unterschrieben und abgegeben. Die Forderung habe ich auch bezahlt obwohl die angelegenheit eigentlich beendet sein müsste, habe ich jetzt ein brief von Breddermann bekommen was soll ich tun bitte um hilfe

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  4. Wie bitte?
    Bezahlt?

    Wenn eine UE und eine Zahlung erfolgt ist und es sich auch tatsächlich um die gleiche Abmahnung handelt ist natürlich alles erledigt.

    Wenn Du eine nähere Überprüfung haben möchtest kannst Du dich erstmal bei netzwelt.de im Forum anmelden und mir dort eine PN schicken. Dann schaun wir mal.

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